Entwicklung des deutschen Strommarktes
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Entwicklung des deutschen Strommarktes

Bis 1998 war der Strommarkt in Deutschland ein regulierter Markt. Es gab bis zu diesem Jahr die sogenannte dreistufige Versorgungsstruktur. Diese bestand aus acht überregionalen Verbundunternehmen, die 82 Prozent des Stroms erzeugten, aus etwa 80 regionalen Versorgungsunternehmen, die 7 Prozent der Stromerzeugung übernahmen und aus etwa 900 kommunalen Versorgungsunternehmen, die 11 Prozent der Stromerzeugung besorgten.
Die Versorgungsunternehmen gehörten mehrheitlich Städten und Gemeinden. Eine Zeit lang wurden viele Stadtwerke verkauft, dieser Trend dreht sich ein einiger Zeit um. In den vor 1998 geschlossenen Versorgungsgebieten gab es stets nur einen Stromanbieter. Es gab zwischen den Gebietskörperschaften und den Energieunternehmen entsprechende Verträge, so dass die Exklusivität für ein Gebiet gesichert war. In den Verträgen waren ausschließliche Wegerechte für die Verlegung von Stromleitungen in öffentlichen Straßen geregelt. Jeder Stromanbieter war verpflichtet, nur in „seinem“ Gebiet Strom bereitzustellen.

In den zwei Jahren vor der Liberalisierung des deutschen Strommarktes hatte der zuständige Europäische Rat Richtlinien erlassen, die die Öffnung der nationalen Strom– und auch Gasmärkte in den Staaten Europas regelt. Vorgeschrieben sind darin die Organisation des Strommarktes (Binnenmarktrichtlinie), der Zugang alternativer Stromanbieter und Regeln für den Betrieb der Verteilernetze. Bisher haben dies neben Deutschland, den skandinavischen Staaten, Großbritannien, Österreich und Spanien komplett umgesetzt. Obwohl der vorgeschriebene Prozess jahrelang dauern darf, hat Deutschland bereits 1998 alles umgesetzt. Seitdem ist der bis dahin gültige Gebietsschutz hinfällig.

Auch heute noch haben die regionalen Stromanbieter in ihrem Gebiet eine Anschluss- und Versorgungspflicht. Dies besagt, dass im jeweiligen Gebiet jeder Haushalt zu den allgemeinen Stromtarifen an das Stromnetz angeschlossen und jederzeit mit Strom versorgt werden muss. Auch wenn in den vergangenen Jahren sehr viele Haushalte zu einem alternativen Anbieter gewechselt sind, muss der örtliche Stromversorger auch bei einem Ausfall die Versorgung sichern. Das garantiert, dass auch beim Wechsel des Stromanbieters keine Gefahr besteht, dass die Stromversorgung gekappt wird, auch wenn der alternative Anbieter zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz nicht mehr liefern kann. Dann muss der regionale Versorger einspringen, so dass eine durchgehende, zuverlässige Versorgung aller Haushalte in Deutschland gesichert ist.